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Therapie

Lachende Kinder

In meiner Arbeit als Psychotherapeutin verfolge ich vorallem einen individuellen, ganzheitlichen Ansatz. Das bedeutet, dass ich jedes Kind und jeden Jugendlichen als ein einzigartiges Individuum betrachte mit all seinen Stärken und Ressourcen wie auch seinen Schwierigkeiten und Belastungen. Zudem ist mir der Blick auf das ganze Familiensystem wichtig und je nach Alter ist auch der Einbezug der Bezugspersonen ein wertvoller Bestandteil der Therapie. 

Ansatz

Behandlungsspektrum

In meiner Praxis behandele ich Kinder- und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen wie z.B.

  • Ängsten

  • Depressionen

  • Zwangsstörungen

  • ADHS

  • Störung des Sozialverhaltens

  • Essstörungen

  • Selbstwertprobleme uvm. 

Lebensberatung

ABlauf

Pretty preschooler girl visiting psychotherapist, woman and child shaking hands, greeting

Erstgespräch: 

In einem Erstgespräch geht es darum, dass wir uns Kennenlernen und in einem vertrauensvollen Rahmen persönliche Anliegen geschildert werden können.

 

Sprechstunden/Probatorik: 

Daraufhin folgen in den Sprechstunden (5) und probatorischen Sitzungen (6) vorallem die psychologische Diagnostik. Diese erfolgt häufig in Form von Fragebögen, Interviews und Beobachtungen. Wenn eine Diagnose vorliegt wird ein Behandlungsplan erstellt und es kann gemeinsam ein Antrag auf Psychotherapie (Akuttherapie, Kurzzeittherapie, Langzeittherapie) gestellt werden. 

 

Therapiesitzungen: 

Die Therapie (50 min.) erfolgt zunächst wöchentlich und kann je nach Bedarf auch in größeren Abständen stattfinden. Bei Jugendlichen finden oftmals weniger Bezugspersonenstunden statt, bei jüngeren Kindern ist die Elternarbeit ein wichtiger Bestandteil der Therapie. 

Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkassen: 

Sobald ein Behandlungsbedarf vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten für eine Therapie.

 

Private Krankenversicherungen: 

Je nach Vertragsbedingungen und Tarif sind die Leistungen bei psychischen Erkrankungen unterschiedlich geregelt. Es ist demnach ratsam, sich vor Behandlungsbeginn über die Kostenübernahme zu informieren (bei der Versicherung und Beihilfe). Die Höhe des Honorars erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

 

Selbstzahler: 

Psychotherapeutische Behandlungen sind auch für Selbstzahler möglich. Hier richtet sich das Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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